Angeln › besondere Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Für die Ausübung des Angelns gelten nachgenannte gesetzliche Bestimmungen und Festlegungen des Fischereiberechtigten: Fischereigesetz, Binnenfischereiordnung, Fischereischeingesetz der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in der zurzeit gültigen Fassung.

Festlegungen des Fischereiberechtigten (BiMES)

  • Fangbegrenzung pro Tag: max. 2 Aale oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Karpfen oder Exemplare der verschiedenen vorgenannten Arten, aber insgesamt höchstens 3 Fische
  • Anzahl der Handangeln: 2 mit je einem Haken
  • Das Angeln ist nur vom verankerten Boot aus erlaubt.
  • Das Schleppangeln ist nur mit gültiger Zusatzkarte erlaubt.
  • Schonzeiten: Hecht darf ab 1. Mai und Zander erst ab 1. Juni aus den Gewässern der BiMES entnommen werden
  • Es sind die örtlich geltenden Bestimmungen zu beachten.
Santower See, Woezer See, Warnow von Große Mickow bis Einlauf Mildenitz: gesonderte Bestimmungen zum Befahren und Angeln sind zu beachten (siehe zusätzliche Bestimmungen). Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen kann die Angelberechtigung vom Fischereiberechtigten oder von der Fischereiaufsicht ohne Entschädigung eingezogen werden.

Besondere Bestimmungen:

  • Santower See (PDF)
  • Woezer See (PDF)
  • Warnow von Große Mickow bis Einlauf Mildenitz (PDF)