Angeln › besondere Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Für die Ausübung des Angelns gelten nachgenannte gesetzliche Bestimmungen und Festlegungen des Fischereiberechtigten: Fischereigesetz, Binnenfischereiordnung, Fischereischeingesetz der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in der zurzeit gültigen Fassung.
Festlegungen des Fischereiberechtigten (BiMES)
- Fangbegrenzung pro Tag: max. 2 Aale oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Karpfen oder Exemplare der verschiedenen vorgenannten Arten, aber insgesamt höchstens 3 Fische
- Anzahl der Handangeln: 2 mit je einem Haken
- Das Angeln ist nur vom verankerten Boot aus erlaubt.
- Das Schleppangeln ist nur mit gültiger Zusatzkarte erlaubt.
- Schonzeiten: Hecht darf ab 1. Mai und Zander erst ab 1. Juni aus den Gewässern der BiMES entnommen werden
- Es sind die örtlich geltenden Bestimmungen zu beachten.
Besondere Bestimmungen: